Aktuelles
aus der Musikschule
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Die aktuelle Corona-Verordnung (12.01.2022)
Aktualisierung der Verordnung: Veränderungen bei den Zugangsbeschränkungen
(Quelle Landesverband der Musikschulen in NRW)
In der neuen Coronaschutzverordnung wurden die Regelungen zum Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht angepasst, sowie für den Tanzunterricht. Für zweifach geimpfte und genesene Personen ist hierbei zusätzlich ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest für den Unterricht ohne Maske notwendig.
Ausgenommen von dieser Regelung sind geboosterte Personen, sowie zweifach geimpfte Personen, die in den letzten drei Monaten eine Infektion hatten.
Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Musikschulen unter die 2G-Regelung fallen und eine generelle Maskenpflicht gilt (in Ausnahmefällen wird diese durch die CoronaSchVO aufgehoben).
Schüler:innen ab 18 Jahren müssen also eine Immunisierung vorweisen. Schulpflichtige Schüler:innen bis einschließlich 15 Jahren werden immunisierten Personen grundsätzlich gleichgestellt und gelten auch dort, wo zusätzlich eine Testerfordernis besteht, als getestete Personen.
Bis zum Ablauf des 16. Januars werden auch 16- und 17-jährige Schüler:innen immunisierten Personen gleichgestellt. Ab dem 17. Januar entfällt diese Regelung nach aktuellem Stand.
Frühere Einträge
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Die Coronaregeln gültig ab dem 6.12.2021 [24.12.2021]
Diesmal ist die Regelung aus dem Ministerium NRW recht ausführlich
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Mit der neuen Coronaschutzverordnung folgt NRW den Empfehlungen der Bund-Länder-Konferenz.
Unter anderem hat dies Auswirkungen auf die Zugangsbeschränkungen an Musikschulen:
Schüler:innen bis einschließlich 17 Jahren werden immunisierten Personen gleichgestellt. Ab 18
Jahren gilt weiterhin die 2G-Regelung.
Die CoronaSchVO regelt dies in den folgenden Paragraphen:
§2 Abs. 8: „Bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 sind abweichend von Satz 2 Nummer 1 zur eigenen
Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten auch Schülerinnen und Schüler
im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt.“
§4 Abs. 2 Satz 2: „(2) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der
vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der
nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder
als Teilnehmenden ausgeübt werden: [...]
2. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstige Kultureinrichtungen, Konzerte, Aufführungen,
Lesungen und sonstige Kulturveranstaltungen in Theatern, Kinos und sonstigen Kultureinrichtungen
sowie außerhalb von Kultureinrichtungen,“
Bitte beachten Sie, dass das gemeinsame Singen grundsätzlich nur noch von immunisierten Personen
ohne Maske ausgeübt werden darf:
CoronaSchVO §3: „[...] 13. von immunisierten Personen beim gemeinsamen Singen,[...]“
Für Beschäftigte gilt weiterhin die 3G-Regelung, mit der Ausnahme von Lehrkräften für
Blasinstrumente und Gesang:
CoronaSchVO §4 Abs. 4: „(4) Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare
Personen, die in den in Absatz 1 bis 3 genannten Bereichen tätig sind und dabei Kontakt zu Gästen,
Kundinnen und Kunden oder Nutzerinnen und Nutzern der Angebote oder untereinander haben,
müssen immunisiert oder getestet sein ...
An den allgemeinbildenden Schulen wurde die Maskenpflicht am Sitzplatz wieder eingeführt,
ausgenommen hiervon ist beispielsweise das Spielen von Blasinstrumenten:
CoronaBetrVO §2 Abs. 1 Satz 5: „(1) Innerhalb von Schulgebäuden und anderen der Nutzung nach § 1
Absatz 1 dienenden Innenräumen sind von allen Personen medizinische Masken (sogenannte OP-
Masken) zu tragen. Dies gilt nicht [...]
5. während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist, und bei anderen
Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden können (Spielen von
Blasinstrumenten und ähnliches),“
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Dies ist kein leichter Lesestoff, wir hoffen, Sie kommen trotzdem damit klar.
Ihre Xylophon GbR
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Die aktuell gültigen Coronaregeln [10.12.2021]
Hier sind die neuesten Regeln für Musikschulen so wie sie auf der Seite des LVdM zu lesen sind:
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Ab Mittwoch, 24. November gilt die neue Coronaschutzverordnung.
Diesmal gibt es Änderungen bei der Zugangsbeschränkung zur Musikschule: Es gilt 2G für Schüler:innen, ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren.
Für Arbeitnehmer:innen gilt 3G, tägliche Testungen (Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden zurückliegt oder ein höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Test) und Maskenpflicht bei nicht immunisierten Personen sind verpflichtend.
Wir bemühen uns beim Gesundheitsministerium NRW schnellstmöglich um Klärung zu einigen Fragen, die durch die neue Verordnung aufgeworfen werden bzw. die darin nicht eindeutig geklärt sind, darunter:
- Klärung der Testpflicht für nicht immunisierte Lehrkräfte, die Unterricht mit Blasinstrumenten erteilen.
- Klärung zur Regelung, dass Schüler:innen ab 16 Jahren unter die 2G-Regel fallen.
Sobald wir eine Antwort erhalten, leiten wir diese an Sie weiter.
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Sobald hier eine Veränderung ersichtlich wird, werden wir Sie informieren.
Ihre Xylophon-GbR
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Bitte weiterhin die Masken verwenden [09.11.2021]
Liebe Schüler, liebe Eltern,
wegen den hohen Inzidenzen bei den ungeimpften jüngeren Schülern, bitten wir unsere Schüler die Masken weiterhin zu verwenden.
Jeder Lehrer ist aber berechtigt, je nach Impfstatus, Fach oder Unterrichtssituation, dies individuell zu entscheiden.
Wir hoffen, dies ist auch im Sinne der Familien.
Ihre Xylophon GbR
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Coronaregeln fast unverändert [31.10.2021]
Die Coronaregeln haben sich nur in Hinsicht auf das Singen leicht verändert:
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Für Musikschulen ergeben sich aus der neuen Verordnung folgende Veränderungen:
§2 Abs. (8): ".... Schülerinnen und Schüler gelten außerhalb der Ferienzeiten (11. bis 24. Oktober 2021) aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen..."
§3 Abs. (2) Pkt. 13: "Abweichend von Absatz 1 kann auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichtet werden ... von immunisierten oder getesteten Personen beim gemeinsamen Singen, wobei für getestete Personen abweichend von § 2 Absatz 8 Satz 2 ein PCR-Test oder ein höchstens sechs Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest erforderlich ist,"
Die aktuellen Regelungen gelten ab Freitag, 01. Oktober 2021, und bleiben zunächst bis einschließlich Freitag, 29. Oktober 2021, in Kraft.
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Dies sind keine wesentlichen Veränderungen. Die Maskenpflicht in den Innenräumen besteht weiterhin.
Ihre Xylophon GbR
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Neu! Schauspielunterricht / Theater bei Xylophon [01.10.2021]

Weiter lesen: auf der Facebookseite
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Die Coronaregeln bleiben in September gleich [30.09.2021]
Liebe schüler, liebe Eltern,
in September sind keine neuen Regelungen für die Musikschulen hinzugekommen.
Die wichtigsten Kernpunkte zusammengefasst:
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- Es gibt nur noch einen maßgeblichen Inzidenzwert: 35. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder höher gilt in einem Kreis, einer kreisfreien Stadt oder landesweit (wie derzeit gegeben) die „3G-Regel“.
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen und brauchen dort, wo die „3G-Regel“ gilt, lediglich ihren Schüler:innenausweis vorzulegen.
Allgemeine Grundregeln, Begriffsbestimmungen
- Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte und genesene Personen (s. § 2 Absatz 8).
- Getestete Personen sind Personen, die über ein negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen (s. § 2 Absatz 8).
- Schulpflichte Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen (s. § 2 Absatz 8).
- Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt (s. § 2 Absatz 8).
- In Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräume auch Kund:innen bzw. Besucher:innen zugänglich sind, ist mindestens eine OP-Maske zu tragen (s. § 3 Absatz 1).
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Wir werden noch eine Weile die Masken und andere Hygieneregeln benötigen, aber wir hoffen auf eine baldige verbesserte Durchimpfung damit diese Notwendigkeit entfallen kann.
Wir wünschen allen unseren Schülern einen guten Start ins neue Schuljahr!
Gleichzeitig möchtem wir unseren Schülern ein großes Lob aussprechen!
Ihr habt im vorigen Schuljahr GROßARTIG die ganzen Coronaregeln mitgetragen!! Vielen Dank dafür !!
Viele Grüße,
Ihr GbR-Team
Weiter lesen: Informationen des LvdM
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Anmeldung über die Homepage wieder möglich. [14.08.2021]
Liebe Interessenten,
leider ist auf unserer Homepage die Anmeldung über das Anmeldeformular einige Wochen außer Betrieb gewesen.
Der Grund war die Umstellung der Homepage auf das sichere HTTPS-Protokoll.
Wir bitten Sie diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Das Problem ist jetzt behoben.
Ihr GbR-Team
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Coronaregelung nach Stufe 1 [03.07.2021]
Ab jetzt sind keine Tests mehr erforderlich. In den Innenräumen halten wir bis zu den Ferien an den Masken und anderen Hygienemaßnahmen fest.
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Coronaregelung nach Stufe 2 [14.06.2021]
Liebe Schüler, liebe Eltern,
die Inzidenzen werden immer niedriger. Noch sind wir am Anfang der Woche in Stufe 2. In Laufe der Woche sind wir dann wahrscheinlich in Stufe 1.
Ab Stufe 1 sind die Masken nicht mehr nötig, dafür aber immernoch die Tests.
Hier die weiteren Informationen:
Aktuelle Corona-Infos
Ihre Musikschule Xylophon
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Neue Coronaregelung [05.06.2021]
Liebe Schüler, liebe Eltern,
da die Inzidenzen in Köln sich erst seit wenigen Tage unter 50 bewegen, gelten für unsere Schule jetzt noch die neuen Regelungen für Stufe 3. Diese beinhalten, dass die Altersgrenze von 18 Jahren wegfällt.
Dafür kommt jetzt die Testpflicht für Lehrer und Schüler.
Hier die Informationen dazu:
Aktuelle Corona-Infos
Ihre Musikschule Xylophon
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Unterricht in Präsenz ist wieder möglich! [29.05.2021]
Liebe Schüler, liebe Eltern,
ab Montag (17.05.) können wir wieder in Präsenz unterrichten. Allerdings nur Schüler bis zum Alter von 18 Jahren.
Hier der Wortlaut:
Stand 14. Mai 2021
Vorerst keine grundsätzlichen Lockerungen durch die neue Coronaschutzverordnung
Ab dem 15. Mai gilt:
An Musikschulen ist Einzelunterricht in Präsenz sowie Präsenzunterricht in Gruppen mit maximal fünf Teilnehmer:innen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren erlaubt. Die bisherige Formulierung mit Bezug auf die Schulpflicht wurde ersetzt durch eine eindeutige Regelung mit der Altersgrenze von 18 Jahren.
Möglich ist zudem Einzelunterricht außerhalb geschlossener Räume für alle Altersstufen und Gruppenunterricht im Freien mit bis zu 20 Teilnehmer:innen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren.
Wir freuen uns unsere jüngeren Schüler wieder in Präsenz treffen zu können.
Die Erwachsenen Schüler müssen sich leider noch ein wenig gedulden. Wir hoffen aber, dass sich dies mit den rasch sinkenden Inzidenzen bald auch ändern wird.
Viele Grüße,
Ihr Team der Musikschule
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Diese Woche noch Online-Unterricht (10.05-16.05.) [14.05.2021]
Liebe Schüler, liebe Eltern,
diese Woche sind wir noch im Online-Unterricht. Wenn sich die Inzidenzen weiter wie bisher entwickeln, können wir wahrscheinlich in der nächsten Woche wieder in Präsenz unterrichten.
Das würde uns freuen!
Genauere Hinweise dazu am kommenden Wochenende.
Ihre Xylophon GbR
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Die Woche 03.05. bis 09.05. - Nur Online-Unterricht [07.05.2021]
Da die Inzidenzen in Köln unverändert zu hoch sind verbleiben wir im Online-Modus.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Lehrer oder Fachbereichsleiter.
Alles gute und bleiben Sie gesund!
Ihr GbR-Team
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Die Woche 26.4. - 02.05. - Nur Online-Unterricht [01.05.2021]
Da die Inzidenzen in Köln deutlich über dem Wert von 165 liegen, muss die Musikschule weiterhin im Online-Modus bleiben. Wir melden uns an dieser Stelle, wenn eine Änderung in Sicht ist.
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Musikschule.
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Woche 19.04 - 25.04, hauptsächlich Online-Unterricht [23.04.2021]
Liebe Schüler, liebe Eltern,
die Musikschule bleibt zum größten Teil noch eine Woche im Online-Modus.
Wir könnten zwar, solange die Inzidenzen unterhalb der Grenze von 200 liegen, und wenn beide Lehrer und Schüler getestet wurden, in Präsenz unterrichten.
Da wir noch nicht absehen können, ob so eine Teststrategie für uns umsetzbar wäre, ziehen wir es vor, noch eine Woche im Online-Modus zu verbleiben.
Wenn Schüler und Lehrer getestet wurden, können aber in Einzelfällen, z.B. wenn Online-Unterricht nicht möglich ist, Unterrichtsstunden in Präsenz vereinbart werden.
Alle Fragen dazu beantwortet der zuständige Lehrer.
Ihr Team der Musikschule
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Vorerst nur Distanzunterricht [15.04.2021]
Liebe Schüler, liebe Eltern,
wegen der hohen Inzidenzzahl in Köln müssen wir in der ersten Woche nach den Osterferien im Distanzunterricht bleiben. Wir werden erneut alle Schüler und Eltern dahingehend informieren.
Erst wenn sich die Inzidenzen deutlich nach unten bewegt haben, können wir wieder in den Präsenzunterricht wechseln.
Wir werden Sie weiterhin hier auf dem Laufenden halten.
Wir hoffen auf zunehmendes Tempo der Impfungen und freuen uns schon auf freiere Zeiten!
Ihr GbR-Team
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Ostergrüße [07.04.2021]
Die Musikschule Xylophon wünscht allen Schülern, Eltern und Mitarbeitern eine schöne und erholsame Osterzeit!
Gegen Ende der Ferien werden wir uns hier an dieser Stelle melden, wenn sich die Unterrichts-Situation geändert haben sollte.
Ihre Xylophon GbR
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Ab Montag (8.3.) wieder Präsenzunterricht möglich! [20.03.2021]
Liebe Schüler, liebe Eltern,
die neueste Verordnung der Landesregierung erlaubt ab Montag (8.3.) wieder den Präsenzunterricht für alle Altersklassen in den Musikschulen.
In der Verordnung heißt es in §7:
"Ausgenommen von dem Verbot sind .....
.... der musikalische und künstlerische Unterricht in Präsenz für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern."
Das bedeutet, dass wir am Montag wieder aufmachen können für alle die kommen wollen.
Das bedeutet aber auch, dass alle, die weiterhin Online-Unterricht haben wollen, diesen weiterhin bekommen können. Bitte sprechen Sie uns an!
Wir werden jetzt alles Schüler und Eltern nochmal kontaktieren und unser Angebot unterbreiten.
Bei Fragen, sind wir jederzeit für Sie da.
Ihr GbR-Team
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Neue Gebührentabelle [10.09.2020]
Ab dem 1.3.2020 gelten neue Gebühren in der Musikschule.
Für Bestandskunden erhöhen sich die Gebühren zum 1.9.2020
Weiter lesen: Auflistung der Preise